WAB Kurs

Die Weiterbildung für Neulenker

  • Ist obligatorisch
  • Innerhalb eines Jahres nach der bestandenen Führerprüfung absolvierbar
  • Dauert ein Tag lang

Diese Themen werden besprochen

  • Unfallanalyse
  • Anhaltestrecke / Bremsweg mit und ohne ABS
  • Sicheres Abstandsverhalten
  • Kurvenfahren & Feedbackfahrt
  • Fahrphysikalische Zusammenhänge
  • Erhöhung der Verkehrssicherheit
  • Umweltbewusste Fahrtechnik

FAQ über den Kurs

Ganz einfach: WAB steht für Weiterausbildung. Das Erlangen des Fahrausweises auf Probe für Neulenker und Neulenkerinnen wird als Grundausbildung angeschaut, der WAB-Kurs ist eine Weiterbildung im Interesse der Sicherheit der Fahrzeuglenkerinnen und -lenker.

Seit dem 1. Dezember 2005 ist die Neuregelung im SVG in Kraft. Gemäss dieser wird der Führerausweis nach bestandener praktischer Prüfung nicht mehr definitiv, sondern für die Dauer von 3 Jahren auf Probe ausgestellt. Du bist du als Neulenkerin oder Neulenker verpflichtet, den WAB-Kurs im ersten Jahr nach bestandener Führerprüfung zu absolvieren. Erst danach – und nach Ablauf der 3 Jahre – erhältst du den Führerschein definitiv.

Neulenkerinnen und Neulenker zwischen 18 und 24 Jahren weisen eine höhere Unfallhäufigkeit auf als alle anderen Verkehrsteilnehmenden, wie Statistiken zeigen. Deshalb hat der Gesetzgeber entschieden, sicheres Fahrverhalten und praktischen Erfahrungen sicherzustellen, bevor eine definitive Fahrerlaubnis erteilt wird. Wie die Statistik zeigt, sind Unfälle bei jungen Lenkern seit Einführung des WAB-Kurses überproportional zurückgegangen. Führerschein-Neulingen wird dank des Kurses unnötiges Leid und Kosten erspart. Der WAB-Kurs zeigt dir, wie du mit Sicherheit besser fahren kannst.

In den meisten Kantonen bekommst du etwa eine Woche vor Ablauf des befristeten Ausweises den unbefristeten Führerausweis automatisch zugeschickt, sofern du den WAB-Kurs gemäss Bestimmungen besucht hast. Wichtig ist, dass du deine aktuelle Adresse beim Strassenverkehrsamt hinterlegt hast. Bei anderen Wohnkantonen musst du teilweise die Kursbestätigung einreichen. Diese wird nach Abschluss des Kurses für dich ausgestellt. Informiere dich am besten über die Homepage des Strassenverkehrsamtes in deinem Wohnkanton.

Das ist normalerweise kein Problem. In diesem Fall kann deine Kursbestätigung auch nachträglich gegen eine Bearbeitungsgebühr ausgedruckt werden von der von dir besuchten Ausbildungsstätte.

Nach dem Ablaufdatum des Führerausweises auf Probe darfst du kein Fahrzeug der entsprechenden Kategorie A oder B mehr lenken. Nun hast du noch 3 Monate Zeit, um den Kurs zu absolvieren. Du brauchst dafür eine Tagesfahrbewilligung, welche nach erfolgter Anmeldung zum WAB-Kurs beim zuständigen Strassenverkehrsamt angefordert werden kann. Achtung: Falls du ohne Führerausweis ein Fahrzeug der Kategorie A oder B lenkst, machst du dich strafbar und du wirst dich in einem Strafverfahren wegen Fahrens ohne gültigen Ausweis verantworten müssen! Wenn du unsicher bist bezüglich Anfordern einer Tagesfahrbewilligung helfe ich dir gerne weiter.

Bei einem leichten Verstoss erhältst du eine Geldbusse oder eine Verwarnung. Bei einem schweren oder mittelschweren Verstoss gegen das Strassenverkehrsgesetz SVG hingegen wird dir der Fahrausweis für eine gewisse Zeit entzogen und die Probezeit wird um ein Jahr verlängert. Bei einem zweiten Führerausweisentzug verlierst du die Fahrberechtigung ganz. Wenn du danach wieder ein Motorfahrzeug lenken willst, muss du ein neues Gesuch für einen Lernfahrausweis einreichen. Zu den üblichen Unterlagen musst du das verkehrspsychologische Gutachten einer behördlich anerkannten Stelle beilegen, welche deine Fahreignung bejaht. Der neue Lernfahrausweis wird dir so oder so frühestens ein Jahr nach Begehung der Widerhandlung ausgestellt. Es lohnt sich also, das Gesetz zu respektieren!

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