Regeln

Bei Privatfahrten gilt:

  • Die Begleitperson muss mindestens 23 Jahre alt sein.
  • Die Begleitperson muss seit wenigstens drei Jahren den entsprechenden Führerausweis besitzen und diesen nicht mehr auf Probe haben.
  • Führerausweis und Fahrzeugpapiere müssen mitgeführt werden.
  • Die Begleitperson darf nicht alkoholisiert sein.
  • Nur mit Privatautos fahren, bei denen die Handbremse vom Beifahrersitz leicht erreichbar ist.
  • L-Schild erforderlich!
  • Erst bei Prüfungsreife auf die Autobahn!
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