Bei Privatfahrten gilt:
- Die Begleitperson muss mindestens 23 Jahre alt sein.
- Die Begleitperson muss seit wenigstens drei Jahren den entsprechenden Führerausweis besitzen und diesen nicht mehr auf Probe haben.
- Führerausweis und Fahrzeugpapiere müssen mitgeführt werden.
- Die Begleitperson darf nicht alkoholisiert sein.
- Nur mit Privatautos fahren, bei denen die Handbremse vom Beifahrersitz leicht erreichbar ist.
- L-Schild erforderlich!
- Erst bei Prüfungsreife auf die Autobahn!
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