Führerausweis umschreiben
Nach Ablauf eines Jahres seit der Wohnsitznahme verliert der ausländische Führerausweis seine Gültigkeit in der Schweiz. Er muss in einen schweizerischen Führerschein umgetauscht werden.
In meiner Verkehrsschule biete ich dir die beste praktischen Fahrausbildung für die Umschreibung von ausländischen Führerausweisen im Kanton Zug und Kanton Luzern in Deutsch oder Englisch an. Eine Kontrollfahrt kann von der Behörde auch zur Klärung der Fahreignung angeordnet werden, z.B. bei Senioren oder Fahrzeugführern mit medizinischen Einschränkungen. Ich unterstütze dich bei allen Fragen sowie mit den administrativen Aufgaben. 🙂
FAQ zur Kontrollfahrt
Eine Kontrollfahrt ist kostenpflichtig und geht zu Lasten des Führerausweisinhabers, auch wenn das Strassenverkehrsamt die Kontrollfahrt angeordnet hat. Die Kosten für die Kontrollfahrt variieren von Kanton zu Kanton. Erkundige dich beim Strassenverkehrsamt deines Wohnkantons.
Besteht die betroffene Person die Kontrollfahrt nicht oder bleibt sie ihr unentschuldigt fern, wird der Führerausweis entzogen oder der ausländische Führerausweis aberkannt.
Die Kontrollfahrt kann gemäss ausdrücklicher gesetzlicher Regelung nicht wiederholt werden. Möchtest du dennoch als Fahrzeugführer wieder zum Verkehr zugelassen werden, so musst du ein Gesuch um einen Lernfahrausweis stellen.
Ja. Zum Beispiel wenn du deinen Führerausweis im Ausland erworben hast ohne dich dort mehr als 12 Monate ohne Unterbruch aufgehalten zu haben.
Ein ausländischer Ausweis ist nach Ablauf von 12 Monaten nicht mehr gültig.
Alle Inhaber eines Fahrausweises der folgenden EU- und EFTA-Staaten können alle Kategorien ohne Prüfung umschreiben lassen:
- Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern
Alle Inhaber eines Fahrausweises der folgenden Staaten können die Kategorien A und B ohne Prüfungen umschreiben lassen:
- Andorra, Australien, Israel, Japan, Kanada, Süd-Korea, Kroatien, Marokko, Monaco, Neuseeland, San Marino, Singapur, Taiwan, Tunesien, USA
- Gesuchsformular
- Ausländischer Führerausweis (Achtung: Original beilegen)
- Ausländerausweis
- Ein aktuelles Passfoto in Farbe (35 x 45 mm)
- Aktueller Sehtest (Angabe auf Gesuchsformular zu bestätigen)
- Für Ausweise mit speziellen Schriftzeichen benötigst du eine amtlich beglaubigte Übersetzung
Du musst die Kontrollfahrt innerhalb von drei Monaten nach Einreichung des Gesuchs erfolgreich absolviert haben. Es werden in der Regel keine Verlängerungen gewährt.
- Der ausländische Führerausweis
- Der Fahrzeugausweis des Prüfungsfahrzeugs
- Identifikationspapiere (Pass, Ausländerausweis, ID) im Original
Die Kontrollfahrt wird in deutscher Sprache durchgeführt. Deutschkenntnisse müssen soweit vorhanden sein, dass du Richtungsangaben sowie Aufträge zu Manövern verstehen und umsetzen kannst.
Ich werde dich so auf die Prüfung vorbereiten, dass du problemlos den Kommandos des Experten folgen kannst.
Bei der Kontrollfahrt wird die Fahrkompetenz und das Wissen um die schweizerischen Strassenrechte geprüft. Das beinhaltet die Fahrzeugbedienung und weitere Aspekte, wie beispielsweise das Verhalten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmenden, wie man sich an die Verkehrsverhältnisse anpasst, wie man mögliche Gefahren erkennt und darauf reagiert oder ob man korrekt auf eine Autobahn einfahren kann.
Ja, nach bestandener Prüfung darfst du sogar manuell geschaltete Fahrzeuge lenken.
Beim Strassenverkehrsamt deines Wohnkantons.