1. Nothelferkurs
Lebensrettende Sofortmassnahmen sind Grundbestandteil der Fahrausbildung. Als erstes musst du alles wichtige zum Thema erste Hilfe lernen. Das Zertifikat ist für sechs Jahre gültig. Im theoretischen und praktischen Unterricht lernst du, wie eine Unfallstelle richtig abgesichert wird, Rettungskräfte effizient alarmiert werden und welche lebensrettenden Massnahmen du anwenden können musst.
2. Sehtest
Als nächstes musst du bei einem Augenarzt oder Optiker einen Sehtest absolvieren. Der Test ist zwei Jahre gültig. Lege dem Gesuch für den Lernfahrausweis eine Kopie des Nothelferausweises sowie das ausgefüllte Formular des Augenoptikers oder Augenarztes bei. Beachte auch die weiteren Hinweise auf dem Formular.
3. Gesuchsformular
Nun bist du soweit, um den Lernfahrausweis beantragen zu können. Lade die Dokumente herunter und fülle sie aus. Kontrolliere anschliessend alle Angaben auf Richtigkeit. Das Formular musst du persönlich bei der Einwohnerkontrolle deines Wohnortes oder beim zuständigen Strassenverkehrsamt abgeben. Dieser Schritt ist nur notwendig, wenn es sich um deine erste Gesuchstellung handelt.
Achtung: Zum Zeitpunkt der Beantragung deines Lernfahrausweises müssen alle Dokumente gültig und vollständig sein.
4. Theorieprüfung
Sobald die Formulare geprüft und angenommen wurden, kannst du dich für die Theorieprüfung anmelden. Beginne also nun mit dem Üben der Theorie. Es gibt verschiedene Methoden, um sich optimal für die Prüfung vorzubereiten. Entweder du kaufst dir eine herkömmliche CD mit dem Lernprogramm, ein Lernbuch oder übst bequem unterwegs mit einer App. Die Prüfung kann in den Landessprachen Deutsch, Französisch und Italienisch absolviert werden. Die Prüfung besteht aus 50 Fragen und gilt als bestanden wenn 135 von 150 Punkten erreicht werden. Wenn du die Prüfung bestehst, erhältst du den Lernfahrausweis.
5. Lernfahrausweis
Du bist nun im Besitz des Lernfahrausweises in Papierform. Dieser Ausweis ist zwei Jahre lang gültig. Während dieser Zeit kannst du bei mir Fahrlektionen nehmen und den obligatorischen VKU-Kurs besuchen. Wenn du den Lernfahrausweis vor dem 20. Altersjahr erwirbst, musst du eine Lernphase von zwölf Monaten durchlaufen. Du musst daher den Lernfahrausweis seit mindestens einem Jahr besitzen, um zur praktischen Prüfung zugelassen zu werden. Ausnahme Jahrgang 2003 oder älter als 20 Jahre. Möchtest du privat Fahren, muss eine Begleitperson dabei sein, die mindestens 23 Jahre alt und einen gültigen Führerausweis besitzt. Bei jeder Lernfahrt musst du den Lernfahrausweis dabei haben sowie eine Lernfahrplakette (weisses “L” auf blauem Grund) am Heck des Fahrzeugs gut sichtbar montieren. Beachte, dass Autobahnen und Strassen mit hohem Verkehrsaufkommen erst bei Prüfungsreife befahren werden dürfen.
6. Praktische Ausbildung
In diesem Schritt werden die verschiedenen Aspekte der Ausbildung praktisch erlernt. Bei mir erhältst du die bestmögliche Vorbereitung auf die Führerprüfung. Bevor du die Führerprüfung antreten kannst, musst du den obligatorischen VKU-Kurs abgeschlossen haben.
7. Verkehrskunde-Unterricht (VKU)
Der obligatorische VKU besteht aus 4 Doppellektionen und kann begleitend zum praktischen Fahrunterricht besucht werden. Du lernst die praktischen und theoretischen Fähigkeiten zu verknüpfen. Deshalb empfiehlt es sich, den VKU-Kurs möglichst früh zu besuchen, damit wichtige Informationen bei der praktischen Fahrausbildung angewendet werden können. Die Themengebiete umfassen Strassenkunde, Fahrzeugsicherheit, Umwelt und Schärfung der Sinnesorgane.
8. Praktische Prüfung
Die praktischen Prüfung dauert 45 Minuten und wird von einem Experten begleitet. Es wird geprüft, ob du das Fahrzeug sicher lenken und im Strassenverkehr selbständiges Handeln kannst. Wenn du die Prüfung bestehst wird dir der neue Ausweis im Kreditkartenformat innerhalb von 2-3 Arbeitstagen per Post zugesendet.
Möchtest du die Prüfung in einem anderen Kanton ablegen, so musst du ein Gesuch beim Strassenverkehrsamt einreichen. Hier geht es zu den ausserkantonalen Prüfungen von:
9. WAB-Kurs - Weiterausbildungs-Kurs
Bravo! Du hast die Führerprüfung bestanden und bist nun im Besitz des Führerausweis auf Probe. Die Probezeit beträgt drei Jahre. Während dieser Zeit darfst du dir keine Widerhandlungen leisten. Denke daran, dass seit 2014 für Neulenker ein absolutes Fahrverbot unter Alkoholeinfluss gilt (gesetzlich bestimmten Grenzwert von 0.1 Promille).
Während der Probezeit musst du nun die obligatorische Weiterbildung besuchen, die ca. 8 Stunden dauert.
10. Definitiver Führerausweis
Du hast es fast geschafft! Du brauchst nur noch das Gesuch für den definitiven Ausweises beim Strassenverkehrsamt einzureichen. Wenn keine Widerhandlungen vorliegen und du die WAB Kurse besucht hast, wird dir der definitiven Führerausweis per Post zugestellt.