AGB

Allgemeine Bedingungen

Der Vertrag tritt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch oder online) in Kraft und endet automatisch nach dem Bestehen der praktischen Führerprüfung. Die Fahrschule Royal GmbH verpflichtet sich, den Fahrschülern unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr entspricht.

 

Gewährleistung

Der ausbildende Fahrlehrer ist im Besitz des Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmässigem Fahrunterricht und wird die Ausbildung gemäss den neusten methodisch-didaktischen Kenntnissen durchführen.
Der Abschluss des Ausbildungsvertrages stellt keine Garantie für die Erlangung des Führerausweises dar.

 

Fahrzeug

Die Lektionen für den praktischen Fahrunterricht werden mit einem dafür ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug (Doppelpedale und Fahrlehrerspiegel) erteilt. Ausnahmen sind nur nach besonderer Absprache möglich. Für Lektionen mit einem privaten Fahrzeug wird keine Reduktion auf die Fahrschulpreise gewährt. Ausnahmsweise kann es zum Einsatz eines herkömmlichen Fahrzeugs kommen (Service, Panne etc.). Die gebotene Leistung und der Lektionstarif vermindern sich deswegen nicht.

 

Lektionsdauer

Eine Einzellektion dauert 45 Minuten. Eine Doppellektion dauert 90 Minuten. In dieser Zeit sind allfällige Instruktionen, Erläuterungen und Schlussbesprechung inbegriffen. Ein gültiger Lernfahrausweis ist während jeder Fahrstunde mitzuführen. Andernfalls muss der Ausweis zu Hause abgeholt werden. Die dabei benötigte Zeit geht zu Lasten des Fahrschülers.

 

Terminbuchung

Mündlich oder schriftlich vereinbarte Termine sind verbindlich. Terminanfragen via E-Mail bzw. Kontaktformular auf der Webseite werden erst mit telefonischer oder schriftlicher Bestätigung verbindlich.

Abmeldungen, Verspätungen und Absenzen:

Vereinbarte Lektionen müssen mindestens 72 Stunden im Voraus telefonisch bei der Fahrschule abgemeldet werden. SMS, Whatsapp, E-Mails oder Mitteilungen über Drittpersonen können nicht akzeptiert werden. Bei nicht fristgerechter Abmeldung wird der ganze Preis der Lektion oder Doppellektion verrechnet. Bei Krankheit oder Unfall kann die Fahrschule ein Arztzeugnis verlangen, welches innert 5 Arbeitstagen vorzuweisen ist. Ansonsten können auch diese Lektionen verrechnet werden.

Bei Verspätungen ist die Fahrschule umgehend telefonisch zu benachrichtigen. Die verlorene Zeit geht grundsätzlich zu Lasten des Fahrschülers. Wurde der Fahrlehrer über die Verspätung nicht informiert, ist er nach einer Wartezeit von max. 15 Minuten nicht verpflichtet länger zu warten. In diesem Fall wird die Lektion ebenfalls zum vollen Preis verrechnet.

Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin wird die vereinbarte Zeit vollumfänglich in Rechnung gestellt.

Kann ein Termin seitens der Fahrschule Royal GmbH nicht eingehalten werden, ist die Fahrschule berechtigt, den Termin kurzfristig zu verschieben. Die Fahrschule setzt alles daran, den Fahrschüler umgehend in Kenntnis zu setzen, sofern die hinterlegten Adress- und Kontaktdaten eine zeitnahe Kontaktaufnahme ermöglichen.

 

Preise

Die Angebote der Fahrschule Royal GmbH sind freibleibend. Preisänderungen sind vorbehalten. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die zum Zeitpunkt der Ausbildung aktuellen Preise. Diese sind auf der Website oder Sozial Media ersichtlich.

 

Zahlungsbedingungen

Einzel-/Doppellektionen sind bar und unmittelbar nach der Fahrstunde zu bezahlen. Abonnemente sind im Voraus zu begleichen.
Nicht eingelöste Fahrstunden eines Abonnements nach bestandener Führerprüfung werden zurückvergütet. Diese werden auf den Einzellektionspreis zurückgerechnet. Bricht der Fahrschüler oder der Fahrlehrer die Ausbildung ab oder wechselt der Fahrschüler in eine andere Fahrschule, werden alle nicht verwendeten Lektionen abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 50.- zurückvergütet. Offene Beträge sind vor der Führerprüfung zu begleichen. Sollten die offenen Beträge nicht bis zur Führerprüfung beglichen worden sein, wird die Prüfung auf Kosten des Schülers verschoben.
Bei Mahnungen entstehen folgende Kosten: 1. Mahnung CHF 10.-, 2. Mahnung CHF 30.-, 3. Mahnung CHF 50.-. Erfolgt trotz Mahnung keine fristgerechte Zahlung, wird spätestens nach der 3. Mahnung die Betreibung eingeleitet und eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von CHF 200.- nebst Betreibungskosten belastet. Zudem wird ein Verzugszins von 5% pro Jahr auf den geschuldeten Betrag berechnet. Die Löschung der Betreibung kann auf Wunsch gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von CHF 300.- nach Begleichung aller ausstehenden Beträge beantragt werden.
Für Rechnungen und Überweisungen wird eine Gebühr von CHF 5.- pro Rechnung erhoben (Mehraufwand, Gebühren Bank/Post).

 

Gutscheine

Gutscheine sind nur gültig mit Unterschrift der Fahrschule Royal GmbH. Fälschungen werden strafrechtlich verfolgt. Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum 12 Monate gültig. Bei Nichteinlösen der Gutscheine werden diese nicht ausbezahlt.

 

Bussen

Ordnungsbussen, die eindeutig durch grobes Verschulden des Fahrschülers verursacht werden, gehen vollumfänglich zu Lasten des Fahrschülers.

 

Alkohol, Drogen und Medikamente

Der Fahrschüler verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Führen eines Fahrzeuges einzuhalten. Bei Verdacht auf Alkohol, Drogenmissbrauch und/oder Medikamenteneinfluss oder wenn Zweifel an der Fahrtüchtigkeit bestehen, behält sich die Fahrschule Royal GmbH vor, die Fahrstunde zu verweigern oder abzubrechen. Diese wird vollumfänglich in Rechnung gestellt.

 

Fahrschüler-Versicherung inkl. Administrativpauschale

Der Fahrschüler ist während des praktischen und theoretischen Unterrichts sowie der offiziellen praktischen Führerprüfung durch die Fahrschule versichert. Ausnahmen sind Fahrten, die nicht mit Fahrzeugen der Fahrschule Royal GmbH durchgeführt werden. Ein einmaliger Unkostenbeitrag von CHF 150.- wird spätestens vor der zweiten Fahrstunde erhoben. Die Versicherung behält sich jede Gewährleistung vor, wenn der Fahrschüler unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss steht oder übermüdet ist.

 

Datenschutz

Fotos und Videoaufnahmen, die während der Fahrstunden gemacht werden, dürfen für eigene Werbezwecke verwendet, veröffentlicht und weitergegeben werden. Die Fahrschule ist berechtigt, Personaldaten aufzubewahren, zu verwenden und an Dritte, die für die Datenverarbeitung beauftragt wurden und an strikte Vertraulichkeit gebunden sind, weiterzugeben.

 

01.01.2022 – Simon Halef – Fahrschule Royal GmbH

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